Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties) des Verbund zählen alle verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie die Organe der Konzernmuttergesellschaft. Weiters stellt die Republik Österreich aufgrund ihrer Stellung als Mehrheitsaktionärin eine Related Party dar.
Eine Liste der Konzernunternehmen ist im Tabellenteil enthalten. Die Organe der Konzernmuttergesellschaft betreffen die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Muttergesellschaft.
Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden auf drittüblicher Basis statt.