Verbund

Bestätigungsbericht  [Geprüfter Inhalt]

Wir haben den nach International Financial Reporting Standards aufgestellten Konzernabschluß der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften ("VERBUND") für das zum 31.12.2003 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Aufstellung des Konzernabschlusses liegt in der Verantwortung des Vorstandes. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Abschlußprüfung ein Urteil über den Konzernabschluß abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der International Standards on Auditing durchgeführt. Diese Standards erfordern, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, daß ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Konzernabschluß frei von wesentlichen falschen Aussagen ist. Die Prüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für Beträge und Angaben im Konzernabschluß ein. Sie beinhaltet ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der wesentlichen durch die Unternehmensleitung vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, daß unsere Prüfung eine hinreichende Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluß in allen wesentlichen Belangen ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2003 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme für das abgelaufene Geschäftsjahr, in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), übernommen vom "International Accounting Standards Board (IASB)".

Nach österreichischen handelsrechtlichen Vorschriften sind der Konzernlagebericht und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht zu prüfen.

Wir bestätigen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften ("VERBUND") von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes nach österreichischem Handelsrecht erfüllt sind und der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluß steht.

Wien, am 26.01.2004

KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Robert Reiter DDr. Hans Zöchling
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater