|
| |
2003 |
2002 |
| Aufwand für laufende Ertragsteuern |
|
|
| (davon aperiodischer Ertrag 0,7 Mio. €, Vorjahr: Ertrag 8,8 Mio. €) |
47,0 |
4,7 |
| Veränderung latenter Ertragsteuern |
51,0 |
40,3 |
| Ertragsteuern |
98,0 |
45,0 |
|
 |
 |
Der hohe aperiodische Steuererertrag des Vorjahres resultierte aus dem endgültigen Abschluß einer
Betriebsprüfung.
Der Steueraufwand des Jahres 2003 von 98,0 Mio. € ist um 9,3 Mio. € niedriger als der rechnerische
Steueraufwand von 107,3 Mio. €, der sich unter Anwendung des Steuersatzes von 34 % auf den
Gewinn vor Ertragsteuern (315,7 Mio. €) ergeben würde. Die Ursachen für den Unterschied zwischen
rechnerischem und ausgewiesenem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar:
|
| |
2003 |
2002 |
| Rechnerischer Ertragsteueraufwand |
107,3 |
70,7 |
| Abzüglich Fremdanteil bei Personengesellschaften |
-1,7 |
-1,4 |
| Steuerminderung aufgrund von |
|
|
| – steuerfreien Beteiligungserträgen |
-3,7 |
-3,0 |
| – steuerfreier Übertragung der in der Steuerbilanz gebildeten Abfertigungsrückstellung gemäß § 124b Z 68 EStG |
0,0 |
-17,8 |
| – Investitionszuwachs- und sonstigen Prämien |
-3,1 |
-0,2 |
| – sonstigen Posten |
-0,1 |
0,0 |
| Steuermehrungen aufgrund von |
|
|
| – nicht steuerwirksamen Firmenwertabschreibungen |
0,3 |
0,3 |
| – sonstigen Posten |
0,0 |
2,0 |
| Ertragsteueraufwand der Periode |
99,0 |
50,6 |
|
| Aperiodischer Ertragsteueraufwand/-ertrag (laufend und latent) |
-1,0 |
-5,6 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
98,0 |
45,0 |
|
| Effektivsteuersatz |
31,1 % |
21,6 % |
Die Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuer- und in der IFRS-Bilanz sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Verlustvorträge wirken sich mit folgender Steuerlatenz aus:
|
| |
2003 |
2002 |
| Pensions- und Abfertigungsrückstellungen |
64,7 |
69,9 |
| Betriebsbeihilfen aufgrund der Marktliberalisierung |
31,0 |
154,9 |
| Finanzinstrumente |
0,0 |
8,0 |
| Steuerliche Verlustvorträge |
116,2 |
19,8 |
| Sonstige |
8,1 |
19,0 |
| Aktive latente Steuern |
220,0 |
271,6 |
|
| Steuerliche Sonderabschreibungen |
-119,2 |
-123,6 |
| Sachanlagen |
-166,4 |
-165,5 |
| Finanzinstrumente |
-3,6 |
0,0 |
| Passive latente Steuern |
-289,2 |
-289,1 |
|
| Aktive (+)/Passive (-) Abgrenzung für latente Steuern (saldiert) |
-69,2 |
-17,5 |
|
 |
 |
Die per Saldo passive Abgrenzung für latente Steuern hat sich 2003 aufwandswirksam insgesamt in Höhe von 51,0 Mio.€ verändert. Durch die Anwendung von IAS 39 erhöhten sich die passiven latenten Steuern für als Cash-flow hedges qualifizierte Finanzinstrumente ergebnisneutral um weitere 0,7 Mio.€.
Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, mit Wirkung ab 2005 den Körperschaftsteuersatz von 34 % auf 25 % zu verringern. Entsprechend den Bestimmungen der IFRS ist die ausgewiesene Steuerabgrenzung noch mit 34 % berechnet. Eine Anwendung des neuen Körperschaftsteuersatzes würde zum 31.12.2003 den passiven Abgrenzungposten für latente Steuern um 18,3 Mio. € verringern. Die tatsächliche Entlastung im Jahr 2004 wird von der endgültigen Beschlußfassung hinsichtlich des Steuersatzes, der Einkommensermittlung und dem steuerlichen Ergbebnis 2004 abhängen.
Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, daß die vor allem aus einbehaltenen Gewinnen und nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen im wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenommen. Gemäß IAS 12 wurde die latente Steuer auf Verlustvorträge aktiviert, soweit mit ausreichender Wahrscheinlichkeit damit gerechnet wird, daß diese mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Nach österreichischem Steuerrecht bestehen hinsichtlich der Verwertung von Verlustvorträgen derzeit keine zeitlichen Einschränkungen.