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Sonstige Verpflichtungen und Risiken  [Geprüfter Inhalt]

Aus Solidarbürgschaften für Anleihen und Kredite von nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis sowie aus Garantien bestehen zum 31.12.2003 Haftungen in Höhe von 52,0 Mio. € (Vorjahr: 51,5 Mio. €).

Zum Abschlußstichtag bestanden Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Versicherungsverträgen in Höhe von 29,3 Mio. € (Vorjahr: 44,7 Mio. €), wovon innerhalb eines Jahres 6,8 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €) und innerhalb der nächsten 5 Jahre 29,3 Mio. € (Vorjahr: 44,7 Mio. €) fällig werden. Die Gesamtverpflichtung ist aufgrund unbestimmter Vertragsdauer betragsmäßig nicht bestimmbar. Zum 31.12.2003 bestand für die Neuerrichtung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen ein Bestellobligo von 5,6 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €), wovon innerhalb eines Jahres 5,6 Mio. € fällig sind.

Weiters besteht eine Verpflichtung zur Leistung von Eigenkapitalzuschüssen und Gesellschafterdarlehen im Ausmaß von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €).

Die Verbundgesellschaft vereinbarte im Vertrag vom 19.04.1993 mit den polnischen Gesellschaften Elektrim und PSE den Bezug elektrischer Energie im Umfang zwischen 1.200 und 1.600 GWh pro Jahr. Die Laufzeit des Vertrages endet mit 31.08.2010. Aufgrund einer Zusatzvereinbarung vom 19.06.2002 kann jeder Vertragspartner den Vertrag unter Einhaltung einer viermonatigen Kündigungsfrist zum 31.08. jeden Jahres, frühestens jedoch im Jahr 2004 beenden. Außerdem erfolgte eine Preisanpassung.

Ein zwischen der Verbundgesellschaft und E.ON Energie AG, München, am 23.05.1990 vereinbarter Stromlieferungsvertrag sah in der Zeit vom 01.10.1995 bis 31.03.2002 gegenseitige Stromlieferungen jeweils im Zeitraum 01.10. bis 31.03. in einem Umfang von 437 GWh pro Jahr vor. Aus energiewirtschaftlichen Gründen wurde der Vertrag um fünf Jahre verschoben. Im Geschäftsjahr 2000 wurde das Vertragswerk dahingehend abgeändert, daß die Bezugsverpflichtung durch Anrechnung von Energielieferungen schrittweise reduziert werden kann.

Weiters besteht ein Kohleliefervertrag mit der GKB-Bergbau GmbH zur Abnahme von jährlich 1 Mio. t Braunkohle. Der Vertragspreis für diese Bezugsverpflichtung liegt über den Marktpreisen. Für die aus diesem Vertrag künftig drohenden Verluste bestehen zum 31.12.2003 entsprechende Vorsorgen.

Mit der Firma Weglokoks, Katowice, besteht ein Vertrag zur jährlichen Abnahme von bis zu 300.000 t Steinkohle bis zum Jahr 2006. Die Lieferungen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Darüber hinaus bestehen weitere für die Geschäftstätigkeit übliche Bezugsverträge, die vor allem die Lieferung von Primärenergieträgern und Strom umfassen.

Zum Bilanzstichtag besteht eine mit aufschiebend bedingter Rechtsgültigkeit übernommene Garantie der Verbundgesellschaft gegenüber der Bank Monti dei Paschi di Siena S.p.A. für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einer Bürgschaft der Energia S.p.A. zur Kreditsicherstellung. Die Garantie gilt für den Maximalbetrag von 26,6 % der Gesamtverbindlichkeit der Energia S.p.A. gegenüber der finanzierenden Bank als Folge der Bürgschaft. Zum Bilanzstichtag besteht keine Verbindlichkeit.

Für Kraftwerks- und Leitungsbauten werden – typisch für die Energiewirtschaft – laufend Entschädigungszahlungen an Grundeigentümer für Wirtschaftsnachteile geleistet. Der Barwert dieser Verpflichtungen ist jedoch für den Verbund insgesamt nicht wesentlich.

Zum Bilanzstichtag hatten 702 (Vorjahr: 690) Dienstnehmer einen Treuebrief, der einen erhöhten Kündigungsschutz bietet. Voraussetzung dafür war eine zumindest zwanzigjährige Tätigkeit im Verbund und die Vollendung des 45. Lebensjahres.

 

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