Mit der Erlassung des Österreichischen CORPORATE GOVERNANCE Kodex [Externer Link], der einen Rahmen für die Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen festlegt und auf eine verantwortliche, nachhaltige und langfristige Wertschaffung gerichtet ist, waren die börsenotierten Unternehmen Österreichs aufgerufen, sich freiwillig durch eine öffentliche Erklärung zur Einhaltung des Kodex zu verpflichten.
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Kodex, an dessen Erstellung der Verbund im Rahmen des vom österreichischen Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz ins Leben gerufenen Arbeitskreises auch aktiv mitgewirkt hat, haben sich sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand für die Anwendung dieses Kodex im Verbund ausgesprochen.
Demzufolge hat der Vorstand sowohl im Geschäftsbericht 2002 als auch auf der Verbund-Homepage [Externer Link] die freiwillige Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach der Kodex ab dem Geschäftsjahr 2003 für die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG verbindlich ist, und hat umgehend alle noch erforderlichen internen Schritte zur Umsetzung in die Wege geleitet. Der Großteil der Inhalte des Kodex, die für eine gute und verantwortliche Unternehmensführung eine Selbstverständlichkeit darstellen, werden bereits seit langem in der Gesellschaft gelebt. Wie in der Präambel des Kodex vorgesehen, wurde nun im Auftrag des Vorstandes erstmals eine unabhängige und freiwillige Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Kodex durch eine externe Institution durchgeführt.
Auf der Basis des Prüfungsergebnisses gibt der Vorstand nachstehende Erklärung ab:
Der Österreichische CORPORATE GOVERNANCE Kodex wurde – wie im Geschäftsbericht 2002 und auf der Verbund-Homepage erklärt – ab dem Geschäftsjahr 2003 in der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG angewandt und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen eingehalten. Für das Geschäftsjahr 2004 wird die Einhaltung des Kodex entsprechend fortgesetzt und so weit als möglich auch eine Umsetzung der derzeit noch abweichenden Handhabung einzelner Regeln angestrebt. Für den Verbund hat die Anwendung des CORPORATE GOVERNANCE Kodex einen sehr hohen Stellenwert und bildet einen wesentlichen Baustein im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens der Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in das Unternehmen.
Von den insgesamt 79 Regeln des Kodex wurden nachstehende C-Regeln (Comply or Explain) abweichend gehandhabt, wobei diese Abweichungen zum Teil gesetzlich begründet bzw. auch nur formeller Natur sind.
Über das Pflichterfordernis der Berichterstattung über Abweichungen hinsichtlich der C-Regeln hinaus wird nachfolgend auch die abweichende Handhabung einzelner R-Regeln (Recommendation) des Kodex freiwillig erläutert.