Die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) entsprach – als führendes börsenotiertes Unternehmen der Branche – mit dem öffentlichen Bekenntnis zum Österreichischen CORPORATE GOVERNANCE Kodex konsequent den aktuellen Erfordernissen des Kapitalmarkts. Ein Teil der Regeln richtet sich auch an den Aufsichtsrat, für deren Umsetzung sofort Sorge getragen wurde. Im Geschäftsbericht wird auf die Einhaltung des Kodex an anderer Stelle noch umfassend eingegangen.
Der Aufsichtsrat hat in fünf Vollsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Der Arbeits-(Strategie-)ausschuß tagte viermal; der Bilanzausschuß einmal. Zusätzlich fanden nach Bedarf mehrere Sitzungen des Präsidiums als Personalausschuß statt.
Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung sowie über die Lage und Strategie des Unternehmens, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements, mündlich und schriftlich informiert. Er hat aufgrund dieser Berichterstattung die Geschäftsführung des Vorstandes laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Überwachung, die im Rahmen einer offenen Diskussion der Themenbereiche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, gab zu keinerlei Beanstandungen Anlaß.
Buchführung, Jahresabschluß und Konzernabschluß wurden von der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen geprüft.
Der Abschlußprüfer berichtete über das Ergebnis schriftlich und stellte gemäß § 274 (1) HGB fest, daß der Vorstand die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht hatte. Buchführung, Jahres- und Konzernabschluß entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns. Lage- und Konzernlagebericht stehen im Einklang mit dem Jahres- und dem Konzernabschluß.
Gleichzeitig wurde bestätigt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes nach österreichischem Handelsrecht erfüllt sind.
Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluß und Konzernabschluß, welchen der Abschlußprüfer seinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte, sowie den Lage- und Konzernlagebericht des Vorstandes geprüft. Der Lagebericht des Vorstandes wurde genehmigt und der Konzernabschluß zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluß wurde vom Aufsichtsrat gebilligt, wodurch er gemäß § 125 (2) Aktiengesetz festgestellt ist.
Wien, im Februar 2004
Für den Aufsichtsrat
DDr. Erhard Schaschl