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Bilanzierungs- und Bewertungs-Methoden

Neu angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das IASB hat im Dezember 2003 die Überarbeitung einer Reihe bestehender Standards abgeschlossen (Improvements Project). Von diesen überarbeiteten Standards wurde entsprechend der Empfehlung des IASB bereits der IAS 27 (Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen) (überarbeitet 2003) angewendet. Die Anwendung führte zu einer Einbeziehung der Anteile anderer Gesellschafter in das Eigenkapital. Im Vorjahr war dieser Posten getrennt vom Eigenkapital ausgewiesen. Von der spätestens ab 2005 verpflichtenden Anwendung der übrigen überarbeiteten Standards ergeben sich für den Verbund keine materiellen Auswirkungen.

Aufgrund der im Jahr 2003 erfolgten Übernahme der IAS-Standards (mit Ausnahme des IAS 32 und 39) in EU-Recht wird im vorliegenden Abschluß die Bilanzierung der Verpflichtungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen nach IAS 19 geändert und die bisher nicht als EU-richtlinienkonform beurteilte Korridormethode nach IAS 19.93 angewendet.

Damit gleicht der Verbund diese Bilanzierungsmethode an die von der Mehrzahl der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen bereits geübten Bilanzierungspraxis an. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste, das sind Abweichungen zwischen prognostiziertem und am Ende der Berichtsperiode ermitteltem tatsächlichen Pensionsaufwand, werden nunmehr erst dann (über künftige Perioden) im Aufwand erfaßt, wenn die kumulierten Gewinne/Verluste 10 % des höheren Betrages aus Rückstellung oder Fondsvermögen übersteigen. Gegenüber der in der Vergangenheit angewandten Bilanzierungsmethode wird zum 31.12.2003 eine um 19,1 Mio. € niedrigere Verpflichtung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Alle übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen  [Geprüfter Inhalt]

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase. In der Forschungsphase angefallene Kosten werden sofort erfolgswirksam erfaßt. In der Entwicklungsphase angefallene Aufwendungen werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Aktivierungsbedingungen des IAS 38 in Höhe ihrer Herstellkosten aktiviert. Mangels Erfüllung dieser Aktivierungsbedingungen oder aufgrund von nur unwesentlichen Beträgen wurden im Verbundkonzern bisher alle Entwicklungskosten in der Periode ihres Anfalles erfolgswirksam erfaßt.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer und außerplanmäßiger Abschreibung bewertet.

  Abschreibungssatz (%) Nutzungsdauer (Jahre)
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Strombezugsrechte 3,3 30
Rechte an Telekomanlagen 10,0 10
Sonstige Rechte 5,0 20
Firmenwerte 6,7 15
Bauten    
Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 2,0 50
Sonstige betriebliche Baulichkeiten 5,0 20
Wasserbauten 1,3 75
Technische Anlagen und Maschinen    
Turbinen 3,3 30
Sonstige Maschinen 4,0 bzw. 5,0 20 bzw. 25
Generatoren, Transformatoren 3,3 30
Sonstige elektrische Anlagen 5,0 20
Telekomanlagen 10,0 10
Leitungen 2,0 50
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10,0 – 25,0 4 – 10

Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden bis 1989 aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und der abnutzbaren Sachanlagen orientieren sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Im einzelnen wurden konzerneinheitlich oben angeführte Abschreibungssätze und Nutzungsdauern verwendet.

Beteiligungen  [Geprüfter Inhalt]

Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen, deren beizulegender Zeitwert nicht verläßlich ermittelt werden kann, sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Zum jeweiligen Bilanzstichtag wird überprüft, ob Indikatoren für eine Wertbeeinträchtigung vorliegen und gegebenenfalls ein Impairment Test gemäß IAS 36 durchgeführt werden muß.

Die Wertansätze der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden jährlich entsprechend dem vom Verbund gehaltenen Kapitalanteil um die Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert bzw. um Firmenwertabschreibungen verringert.

Wertpapiere und Ausleihungen  [Geprüfter Inhalt]

Die Wertpapiere mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den Cross Border Leasing-Transaktionen angeschafften Wertpapiere sind als "available for sale" klassifiziert. Käufe und Verkäufe werden mit Handelstag bilanziert. Der Wertansatz in der Bilanz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der auf Basis von Börsekursen ermittelt wird. Wertänderungen werden sofort erfolgswirksam erfaßt.

Verzinsliche Ausleihungen stellen bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen ("held to maturity") dar und werden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, sofern keine Wertbeeinträchtigung (Impairment) vorliegt. In diesem Fall erfolgt die Bewertung zum Barwert der erwarteten Rückzahlungen.

Kurzfristig gehaltene Wertpapiere  [Geprüfter Inhalt]

Die kurzfristigen Wertpapiere sind als "available for sale" klassifiziert. Käufe und Verkäufe werden mit Handelstag bilanziert. Der Wertansatz in der Bilanz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der auf Basis von Börsekursen ermittelt wird. Wertänderungen werden sofort erfolgswirksam erfaßt.

Gemietete und vermietete Vermögensgegenstände  [Geprüfter Inhalt]

Gehen bei vermieteten oder verleasten Vermögensgegenständen alle wesentlichen Risiken und Chancen aus diesem Gegenstand auf den Leasingnehmer über (Finanzierungsleasing gemäß IAS 17), so wird beim Leasinggeber nicht der Leasinggegenstand, sondern der Barwert der künftig zu erhaltenden Leasingraten nach Verrechnung mit den erhaltenen Anzahlungen bilanziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der künftigen Leasingraten und der Summe der nicht abgezinsten Leasingraten stellt einen abgegrenzten Zinsenertrag dar und wird über die Laufzeit der Verträge nach Maßgabe des ausstehenden Forderungsbetrages vereinnahmt. Ebenso wird bei gemieteten Sachanlagen, bei denen der Verbund alle wesentlichen Risiken und Chancen trägt, der Vermögensgegenstand im Anlagevermögen aktiviert und der Barwert der Verpflichtung passiviert.

Wertbeinträchtigung (Impairment)  [Geprüfter Inhalt]

Bei allen langfristigen Vermögensgegenständen wird jeweils zum Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des Gebrauchswertes oder des höheren Verkaufspreises für den betroffenen Vermögensgegenstand. Liegt dieser Wert unter dem für diesen Gegenstand angesetzten Buchwert, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert.

In den Jahren 1998 und 1999 hat der Verbundkonzern in Anwendung dieser Bilanzierungsmethode wesentliche außerplanmäßige Abschreibungen auf Kraftwerke vorgenommen.

Beihilfen für die Auswirkungen der Marktliberalisierung (Stranded Costs)  [Geprüfter Inhalt]

Die Europäische Kommission hat im Juli 2001 das österreichische Verfahren für die Gewährung von Beihilfen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel geworden sind, als zulässig erklärt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat aufgrund des § 69 ElWOG eine Verordnung erlassen, in der die Aufbringung und Auszahlung von Beihilfen für das Kraftwerk Voitsberg und den Kohleliefervertrag mit der GKB-Bergbau GmbH geregelt wurde. Demnach sind der VERBUND-Austrian Thermal Power AG bzw. nunmehr der VERBUND-Austrian Thermal Power GmbH & Co KG bis 2007 Beihilfen in Höhe von rund 92,8 Mio. € zu gewähren. Bis zum 31.12.2003 gelangte davon ein Betrag von insgesamt 53,4 Mio. €, davon 29,9 Mio. € in 2003, zur Auszahlung.

Vorräte  [Geprüfter Inhalt]

Die Bewertung der Vorräte an Primärenergie sowie Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren erzielbaren Betrag am Bilanzstichtag. Der niedrigere erzielbare Betrag ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei den übrigen Vorräten aus der Herleitung von den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellkosten. In diesem Betrag sind Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, durch auf Erfahrungswerten beruhende Wertabschläge berücksichtigt.

Noch nicht abrechenbare Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie systematisch zuordenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  [Geprüfter Inhalt]

Kurzfristige Forderungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete uneinbringliche Teile bilanziert. Die Bewertung sonstiger Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen.

Langfristige Forderungen werden zum Barwert angesetzt.

Finanzverbindlichkeiten  [Geprüfter Inhalt]

Verbindlichkeiten werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrages abzüglich Transaktionskosten erfaßt. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzierungsergebnis erfaßt.

Pensionsverpflichtungen und pensionsähnliche Verpflichtungen  [Geprüfter Inhalt]

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen der BAV Pensionskassen AG gegenüber. Soweit die Verpflichtungen durch die BAV Pensionskassen AG zu erfüllen sind, besteht eine Nachschußverpflichtung von seiten des Arbeitgebers.

Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen erfolgte gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach der Projected Unit Credit-Methode. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgte durch versicherungsmathematische Gutachten für die Stichtage 01.01. und 31.12.2003.

Den Berechnungen zum 31. Dezember 2003 und 2002 liegen die folgenden Annahmen zugrunde.

  2003 2002
Zinssatz 5,25 % 5,75 %
Pensionssteigerungen 1,50 % 1,50 %
Gehaltssteigerungen 2,50 % 2,50 %
Fluktuation keine keine
Pensionsalter Frauen 56,5 - 60 56,5
Pensionsalter Männer 61,5 - 65 61,5
Erwartete langfristige Verzinsung des Fondsvermögens 5,25 % 7,25 %

Als Rechnungsgrundlagen wurden die "AVÖ 1999-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler" für Angestellte herangezogen.

Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes.

Die pensionsähnlichen Verpflichtungen betreffen die nach Pensionsantritt zu leistenden Prämien zur Krankenzusatzversicherung (KZV). Die Berechnung der Rückstellungen erfolgte analog zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen. Der Berechnung wurde ein Trend der Zuschußzahlungen zur KZV von 4,00 % (Vorjahr: 3,25 %) zugrunde gelegt.

Abfertigungen  [Geprüfter Inhalt]

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter im Kündigungsfall bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Die Höhe dieser Zahlung ist von der Anzahl der Dienstjahre und des bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezuges abhängig. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung der Rückstellung erfolgte gemäß IAS 19 nach der Projected Unit Credit-Methode mit einem Ansparzeitraum von 25 Jahren, wobei versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste realisiert werden. Dabei wurden die gleichen Rechnungsannahmen wie für die Pensionsrückstellung verwendet.

Für alle Arbeitsverträge, die laut Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2002 beginnen, besteht kein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf gesetzliche Abfertigung gegen den Arbeitgeber. Für diese Arbeitsverträge zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Entgelts in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt werden. Die Abfertigung besteht aus den eingezahlten Beiträgen zuzüglich den Veranlagungserfolgen und geht bei keiner Art der Beendigung des Dienstverhältnisses verloren. Bei diesem neuen Abfertigungsmodell ist der Arbeitgeber nur zur regelmäßigen Leistung der Beiträge verpflichtet. Es entfällt das Erfordernis zur Bildung einer Rückstellung.

Managementoptionspläne  [Geprüfter Inhalt]

Im Verbundkonzern bestehen keine Optionspläne für Management oder Dienstnehmer.

Rückstellungen  [Geprüfter Inhalt]

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, daß diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluß führen wird. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrages nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten  [Geprüfter Inhalt]

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, bewertet.

Cross Border Leasing  [Geprüfter Inhalt]

Die VERBUND-Austrian Hydro Power AG hat in den Jahren 1999 bis 2001 mehrere Cross Border Leasing-Transaktionen abgeschlossen. Dabei wurden Kraftwerke an US-Investoren verleast und gleichzeitig wieder mittels eines Finanzierungsleasingvertrags zurückgeleast. Damit verbleibt das zivilrechtliche Eigentum bei der VERBUND-Austrian Hydro Power AG. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen 48 und 56 Jahren.

Die aus dem Verleasen erhaltenen Finanzmittel wurden bis auf den bei der VERBUND-Austrian Hydro Power AG verbleibenden Barwertvorteil zur Deckung der künftigen Leasingraten in hochklassige Wertpapiere investiert oder als Ausleihungen bei Finanzinstituten erstklassiger Bonität veranlagt. Der Barwertvorteil wird über die Vertragsdauer in den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgelöst.

Bei den bis Ende 2000 abgeschlossenen Cross Border Leasing-Transaktionen war eine vollständige bilanzielle Deckung der Verpflichtungen, sowohl für den Equity-Teil als auch für den Loan-Teil durch die entsprechende Anschaffung von Wertpapieren oder durch Ausleihungen an Finanzinstitute gegeben. Bei diesen Ausleihungen handelt es sich um abgeschlossene Schuldbeitrittsverträge mit Finanzinstituten erstklassiger Bonität. Für den nicht getilgten Teil aus den Leasingverbindlichkeiten besteht eine subsidiäre Haftung der Verbundgesellschaft. Neben den Rückgriffsrechten gegen die Hauptschuldner bestehen Rückhaftungen von Finanzinstituten, Landesgesellschaften und Gebietskörperschaften (aus Gewährträgerhaftung). Entsprechend den Übergangsbestimmungen zu IAS 39 wurde die Ausbuchung dieser Beträge beibehalten.

Die Abstimmung der Laufzeiten und der Nominalbeträge der Veranlagungen bzw. der Ausleihungen erfolgte genau entsprechend den jeweiligen Verpflichtungen. Die Bewertung in Fremdwährung (ausschließlich USD) bestehenden Salden erfolgt zum USD-Stichtagskurs. Bewertungsaufwand und Bewertungsertrag entsprechen einander sowohl wertmäßig als auch valutarisch vollständig.

Bei einer 2001 abgeschlossenen Transaktion wurden vorerst keine entsprechenden Wertpapiere angeschafft bzw. Zahlungen an Kreditinstitute geleistet. Die zugeflossenen Mittel wurden zur Gänze als Finanzierungsmittel verwendet. Um das Fremdwährungsrisiko aus dieser Transaktion zu vermeiden, wurden entsprechende Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Ertragssteuern  [Geprüfter Inhalt]

Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfaßt die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer sowie die Veränderung der Steuerabgrenzungsposten.

Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt gemäß der in IAS 12 vorgeschriebenen Balance Sheet Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluß und den bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende temporäre Unterschiede.

Finanzierungsergebnis  [Geprüfter Inhalt]

Das Finanzierungsergebnis umfaßt angefallene Zinsen und zinsenähnliche Aufwendungen. Weiters sind mit der Finanzierung zusammenhängende Währungskursgewinne und -verluste, die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen mit Ausnahme der Personalrückstellungen sowie die aus kurzfristigen Zwischenveranlagungen bzw. -aufnahmen resultierenden Zinsaufwendungen und -erträge enthalten.

Veränderungen aus der Bewertung der Finanzverbindlichkeiten für die Vorfinanzierung der Baukostenbeiträge der Republik Österreich sowie die entsprechenden Aufwands- und Ertragszinsen werden erfolgsneutral ausgewiesen, da die Position wirtschaftlich geschlossen ist.

Währungsumrechnung  [Geprüfter Inhalt]

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung einschließlich Guthaben bei Kreditinstituten sind zu dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank bewertet. Die der Währungsumrechnung zugrundeliegenden Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt:

Land Währungseinheit EZB Devisenreferenzkurs
    31.12.2003 31.12.2002
Japan 1 € = JPY 135,05 124,39
Schweiz 1 € = CHF 1,5579 1,4524
USA 1 € = USD 1,2630 1,0487

Ergebnis aus Finanzinvestitionen  [Geprüfter Inhalt]

Das Ergebnis aus Finanzinvestitionen enthält im wesentlichen Ausschüttungserträge sowie Kursgewinne und -verluste aus Investmentfondsveranlagungen zur Deckung des Sozialkapitals. Darüber hinaus sind darin Erträge und Aufwendungen aus externen Ausleihungen erfaßt.

Derivative Finanzinstrumente  [Geprüfter Inhalt]

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken werden einzelne derivative Finanzinstrumente, vor allem Devisentermingeschäfte und Zinsswaps, eingesetzt. Diese wurden zum Teil als "Hedge Accounting" eingestuft. Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluß zu Anschaffungskosten angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Die Behandlung unrealisierter Bewertungsgewinne oder -verluste ist vom jeweiligen Zweck des Geschäftes abhängig.

Der Zeitwert von Devisentermingeschäften ergibt sich aus Terminkursen am Bilanzstichtag. Bei nicht börsegehandelten OTC-Geschäften werden Preise für vergleichbare Geschäfte sowie Auflösungsangebote (Unwind-Angebote) der jeweiligen Geschäftspartner herangezogen.

Der Zeitwert für Zinsswaps entspricht jenem Wert, den der Verbund bei Auflösung des Geschäftes am Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müßte. Dabei werden aktuelle Marktverhältnisse, vor allem die aktuellen Zinsenniveaus und Yield-Kurven, berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden heuer im Stromgeschäft erstmals derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente gegen unerwünschte Preisentwicklungen bzw. teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht eingesetzt. Im Fall von Sicherungsgeschäften werden dabei Schwankungen künftiger Zahlungsströme durch Futures abgesichert, die bestimmten Risiken (Preisrisiko) zuordenbar sind, die bei vorhersehbaren Geschäftsfällen bestehen. Die Behandlung unrealisierter Bewertungsgewinne oder -verluste ist vom jeweiligen Zweck des Geschäftes abhängig. Das gehandelte Volumen war im Geschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung.

Hedging  [Geprüfter Inhalt]

Unrealisierte Gewinne oder Verluste aus Sicherungsgeschäften, bei denen die Kriterien für Hedge-Accounting nach IAS 39 erfüllt sind, werden wie folgt ausgewiesen:

>

Absicherung zukünftiger variabler Zahlungsströme.
Unrealisierte Bewertungsergebnisse von Derivaten, die der Absicherung künftiger, variabler Zahlungsströme aus Geschäftsfällen oder Vermögensgegenständen/Schulden dienen, werden nach Durchführung der entsprechenden Effizienztests direkt im Eigenkapital erfaßt.

>

Absicherung von Zeitwerten.
Beim Verbund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Zeitwertes bilanzierter Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten verwendet. Dabei werden folgende Gruppen unterschieden:

Aus der Vorfinanzierung von Baukostenbeiträgen für Rechnung der Republik Österreich bestehen langfristige Forderungen und Ausleihungen an die Republik Österreich sowie damit korrespondierende Finanzverbindlichkeiten. Im Auftrag der Republik Österreich wurden zu den Finanzverbindlichkeiten teilweise Derivativgeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Die aufgrund von Zinssatzänderungen entstehenden Zeitwertschwankungen der Ausleihungen und Forderungen werden durch die Swaps perfekt gesichert (Fair Value Hedge).

Bei einzelnen Cross Border Leasing-Transaktionen führen die Veranlagungen zu variablen Erträgen, denen fixierte Verpflichtungen gegenüberstehen. Zur Risikovermeidung wurden auf die Finanzverbindlichkeiten Derivativgeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen, die ebenfalls als Fair Value Hedges qualifiziert wurden.

Im Gegensatz zu den vorangeführten Transaktionen ist bei der 2001 abgeschlossenen Transaktion vorerst keine Kongruenz von Aktiv- und Passivseite gegeben. Um das daraus entstehende Fremdwährungsrisiko auszuschalten, wurden entsprechende Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Diese sind ebenfalls als Fair Value Hedges anzusehen.

Bei einigen Derivaten, die zwar wirtschaftliche Risiken absichern und den Risikomanagementregelungen des Verbund entsprechen, wurde kein Hedge Accounting nach IAS 39 vorgenommen. Das Bewertungsergebnis aus der Anpassung der Zeitwertänderung dieser Derivate wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.

Umsatzrealisierung  [Geprüfter Inhalt]

Umsatzerlöse aus Stromlieferungen an Großkunden werden ebenso wie die Erlöse aus Stromhandel und Netzleistungen zum Zeitpunkt der Erbringung realisiert. Die jährlich im nachhinein abgerechneten Erlöse im Kleinkundensegment werden auf Basis von Akonto-Rechnungen erfaßt. Die Erlöse aus Personalbeistellungen und Consulting- und Projektierungsleistungen werden auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden erfaßt. Bei Langfristfertigung erfolgt die Umsatzrealisierung gemäß IAS 11 (Fertigungsaufträge) entsprechend dem Leistungsfortschritt.

Ergebnis je Aktie  [Geprüfter Inhalt]

Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das Konzernergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Jahr 2003 im Umlauf befindlichen Aktien (30.737.861, Vorjahr: 30.762.440) dividiert wird. Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Aktien bestanden nicht.

 

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