Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Verträgen besteht die Verpflichtung, an Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen nach deren Eintreten in den Ruhestand Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise für diesen Zweck gebundenes Pensionskassenvermögen der BAV Pensionskassen AG gegenüber. Soweit die Verpflichtungen durch die BAV Pensionskassen AG zu erfüllen sind, besteht eine Nachschußverpflichtung von seiten des Arbeitgebers.
Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen erfolgte gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach der Projected Unit Credit-Methode. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgte durch versicherungsmathematische Gutachten für die Stichtage 01.01. und 31.12.2003.
Den Berechnungen zum 31. Dezember 2003 und 2002 liegen die folgenden Annahmen zugrunde.
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2003 |
2002 |
| Zinssatz |
5,25 % |
5,75 % |
| Pensionssteigerungen |
1,50 % |
1,50 % |
| Gehaltssteigerungen |
2,50 % |
2,50 % |
| Fluktuation |
keine |
keine |
| Pensionsalter Frauen |
56,5 - 60 |
56,5 |
| Pensionsalter Männer |
61,5 - 65 |
61,5 |
| Erwartete langfristige Verzinsung des Fondsvermögens |
5,25 % |
7,25 % |
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Als Rechnungsgrundlagen wurden die "AVÖ 1999-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler" für Angestellte herangezogen.
Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die Pensionskasse vorwiegend in verschiedenen Investmentfonds unter Beachtung der Bestimmungen des Pensionskassengesetzes.
Die pensionsähnlichen Verpflichtungen betreffen die nach Pensionsantritt zu leistenden Prämien zur Krankenzusatzversicherung (KZV). Die Berechnung der Rückstellungen erfolgte analog zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen. Der Berechnung wurde ein Trend der Zuschußzahlungen zur KZV von 4,00 % (Vorjahr: 3,25 %) zugrunde gelegt.