Verbindlichkeiten werden gemäß IFRS bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrages
erfaßt. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem
Rückzahlungbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und direkt bei der Verbindlichkeit
erfaßt. Im Gegensatz dazu können nach HGB Disagios aktiviert bzw. Agios passiviert und laufzeitanteilig
aufgelöst werden.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden gemäß IFRS zum Zeitwert angesetzt und alle Wertänderungen
erfolgswirksam erfaßt. Nach HGB erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten oder bei nicht
nur vorübergehender Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Derivative Finanzinstrumente werden nach IFRS bei Vertragsabschluß zu Anschaffungskosten angesetzt
und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Unrealisierte Bewertungsgewinne oder -verluste
aus derivativen Finanzinstrumenten, die zu Sicherungszwecken abgeschlossen wurden (Hedging),
werden von der Art des abgesicherten Grundgeschäftes abhängig, entweder direkt im Eigenkapital oder
erfolgswirksam erfaßt. Bewertungsunterschiede aus anderen Derivativgeschäften sind nach IFRS stets
erfolgswirksam. Nach HGB werden zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente die Sicherungskurse
zugrundegelegt. Die Erfassung drohender Verluste erfolgt ausnahmslos über die Gewinn- und
Verlustrechnung. Unrealisierte Gewinne bleiben außer Ansatz.
Dipl.-Ing. Hans Haider eh.
(Vorsitzender) |
Dr. Michael Pistauer eh.
Stv. Vorsitzender) |
Dr. Johann Sereinig eh.
(Mitglied) |