Das Netz wird vom Netzbetreiber gegen Entgelt (= genehmigter Tarif) zur Verfügung gestellt und betrieben.
So genannte Bilanzgruppen fassen Erzeuger beziehungsweise Verbraucher (oder auch beides)
innerhalb einer Regelzone netzübergreifend frei wählbar zusammen. Die Repräsentanten der Bilanzgruppen
sind die Bilanzgruppenverantwortlichen. Sie erstellen im Prinzip einen Fahrplan für Erzeugung/
Import beziehungsweise Verbrauch/Export der gesamten Bilanzgruppe entsprechend den beim Handel
mit der Ware Strom üblichen Liefer- beziehungsweise Bezugsprogrammen. Die tatsächlich verbrauchte
Menge kann jedoch erst im Nachhinein aufgrund von Meßwerten bestimmt werden. Die Differenz
zwischen den tatsächlichen Liefer- beziehungsweise Bezugswerten und dem ursprünglichen Fahrplan
wird durch ein Ausgleichssystem aufgebracht, und zwar vom Regelzonenführer mittels so genannter
Sekundärregelung (automatisch) und abgerufener Ausgleichsenergie (Abruf = Programm entsprechend
einer Anbieterkurve). Die Abrechnung der bereitgestellten Ausgleichsenergie gegenüber jeder Bilanzgruppe
geschieht durch eine unabhängige Clearingstelle, den Bilanzgruppenkoordinator.
Die gesamten Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energiemenge (d.h. inklusive der Ausgleichsenergiekosten)
werden schließlich verursachergerecht an die Mitglieder der Bilanzgruppe weiterverrechnet.
Dem Netzbetreiber kommt in diesem System die Funktion des Vermittlers von Energiegeschäften zu.
Dies gilt insbesondere für den Verbund als größten Übertragungsnetzbetreiber Österreichs, der sein Netz
sowohl für den überregionalen beziehungsweise internationalen Transport als auch zur Abstützung der
unterlagerten Verteilnetze zur Verfügung stellt. Die Sicherheit des Übertragungsnetzes hat folglich eine
zentrale Bedeutung, weil sich Störungen oder gar Versorgungsunterbrechungen im Allgemeinen großräumig
auswirken und die Versorgungsqualität der unterlagerten Netze und damit einer großen Zahl
von Endkunden beeinflußt.
Der Regulator, dessen Aufgaben gesetzlich geregelt sind, trägt die Verantwortung für das Funktionieren
des Elektrizitätsmarkts (Überwachungs- und Aufsichtsfunktion). Er hat dafür zu sorgen, daß der Netzzugang
für die Marktteilnehmer zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewährleistet ist. Zusätzlich
legt er die Systemnutzungstarife für Übertragungsnetz und Verteilnetz auf Basis physikalischer
Messungen der Transportmenge fest und erarbeitet unter anderem die Marktregeln für Marktteilnehmer,
Netzbetreiber, Bilanzgruppenverantwortliche und Bilanzgruppenkoordinatoren (Regulierungsfunktion).