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Regulatorisches Umfeld

Rahmenbedingungen des Elektrizitätsmarktes

Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen des liberalisierten Elektrizitätsmarktes gehört die Trennung des Monopolbereiches Netz von den im Wettbewerb stehenden Bereichen Erzeugung und Handel (Unbundling). Das Netz stellt – als eine der wesentlichen Komponenten der Elektrizitätswirtschaft – jene Infrastruktur zur Verfügung, die den sicheren und zuverlässigen Transport der erzeugten elektrischen Energie zum Verbraucher gewährleistet. Abgeleitet aus dieser wichtigen Aufgabe erfordert der Monopolcharakter des Netzes regulatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, daß alle Netzbenutzer gleich behandelt und keine Wettbewerbsverzerrungen durch diskriminierenden oder nicht transparenten Zugang zum Netz verursacht werden.

Tatsächlich ist der Transport elektrischer Energie aus physikalischen Gründen wesentlich komplexer als der Transport "gewöhnlicher" Güter über Transportwege wie Schiene oder Straße. Technisch gesehen können die Komponenten Erzeugung und Transport nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Trotz wirtschaftlicher Trennung ist die technisch-organisatorische Abhängigkeit dieser beiden Systembestandteile zu berücksichtigen.

Der von der Europäischen Kommission vorgegebene Stufenplan zur Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft stellt die Basis für grundlegende Umstrukturierungen dieses Wirtschaftszweigs in der EU dar. Während die Liberalisierung in einigen EU-Mitgliedsländern nur zögernd umgesetzt wurde, bekannte sich Österreich, seit 01.10.2001 zu 100 % liberalisiert, bereits frühzeitig zur Volliberalisierung, d.h. zur freien Wahlmöglichkeit des Energielieferanten für alle Kunden. Dies war nur durch eine vollständige Reorganisation des Elektrizitätssektors möglich und erforderte die Entwicklung umfangreicher "Marktregeln" zur Festlegung der Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer.

Bilanzgruppen-Modell

Das Netz wird vom Netzbetreiber gegen Entgelt (= genehmigter Tarif) zur Verfügung gestellt und betrieben. So genannte Bilanzgruppen fassen Erzeuger beziehungsweise Verbraucher (oder auch beides) innerhalb einer Regelzone netzübergreifend frei wählbar zusammen. Die Repräsentanten der Bilanzgruppen sind die Bilanzgruppenverantwortlichen. Sie erstellen im Prinzip einen Fahrplan für Erzeugung/ Import beziehungsweise Verbrauch/Export der gesamten Bilanzgruppe entsprechend den beim Handel mit der Ware Strom üblichen Liefer- beziehungsweise Bezugsprogrammen. Die tatsächlich verbrauchte Menge kann jedoch erst im Nachhinein aufgrund von Meßwerten bestimmt werden. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Liefer- beziehungsweise Bezugswerten und dem ursprünglichen Fahrplan wird durch ein Ausgleichssystem aufgebracht, und zwar vom Regelzonenführer mittels so genannter Sekundärregelung (automatisch) und abgerufener Ausgleichsenergie (Abruf = Programm entsprechend einer Anbieterkurve). Die Abrechnung der bereitgestellten Ausgleichsenergie gegenüber jeder Bilanzgruppe geschieht durch eine unabhängige Clearingstelle, den Bilanzgruppenkoordinator.

Die gesamten Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energiemenge (d.h. inklusive der Ausgleichsenergiekosten) werden schließlich verursachergerecht an die Mitglieder der Bilanzgruppe weiterverrechnet.

Dem Netzbetreiber kommt in diesem System die Funktion des Vermittlers von Energiegeschäften zu. Dies gilt insbesondere für den Verbund als größten Übertragungsnetzbetreiber Österreichs, der sein Netz sowohl für den überregionalen beziehungsweise internationalen Transport als auch zur Abstützung der unterlagerten Verteilnetze zur Verfügung stellt. Die Sicherheit des Übertragungsnetzes hat folglich eine zentrale Bedeutung, weil sich Störungen oder gar Versorgungsunterbrechungen im Allgemeinen großräumig auswirken und die Versorgungsqualität der unterlagerten Netze und damit einer großen Zahl von Endkunden beeinflußt.

Der Regulator, dessen Aufgaben gesetzlich geregelt sind, trägt die Verantwortung für das Funktionieren des Elektrizitätsmarkts (Überwachungs- und Aufsichtsfunktion). Er hat dafür zu sorgen, daß der Netzzugang für die Marktteilnehmer zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewährleistet ist. Zusätzlich legt er die Systemnutzungstarife für Übertragungsnetz und Verteilnetz auf Basis physikalischer Messungen der Transportmenge fest und erarbeitet unter anderem die Marktregeln für Marktteilnehmer, Netzbetreiber, Bilanzgruppenverantwortliche und Bilanzgruppenkoordinatoren (Regulierungsfunktion).

 

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